Sicherungsmaßnahme

Urff + Demmer GmbH

Korbach

Das Amtsgericht Korbach hat zur Urff + Demmer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.08.2026, Aktenzeichen 10 IN 14/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Korbach
Aktenzeichen
10 IN 14/26
Registerbezug
Korbach, HRB 306
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
03.08.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Carola Damm

Veröffentlichungstext

10 IN 14/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Urff + Demmer GmbH, Am Ziegelgrund 22, 34497 Korbach (AG Korbach, HRB 306), vertr. d.: Anneliese Demmer, (Geschäftsführerin), ist am 31.07.2026 um 12:15 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Carola Damm, RA'e Bohlig, Höhle und Kollegen, Briloner Landstraße 14, 34497 Korbach, Tel.: 05631-9509-0, Fax: 05631-9509-19, E-Mail: insolvenz@bohlig-kollegen.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Korbach, Hagenstraße 2, 34497 Korbach einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Korbach, 31.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme