Eröffnung des Verfahrens
Urbing Bau GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat über das Vermögen der Urbing Bau GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 04.02.2026, Aktenzeichen 810 IN 853/25 U-17-8.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 853/25 U-17-8
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 119192
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 04.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Fatma Kreft
Prof. Schmidt Insolvenzverwalter Rechtsanwälte - Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Hausmeisterservice, Hoch- und Tiefbau, Kabelverlegung mit und ohne Anschluss, Trockenbau, Gebäudereinigung, Malerarbeiten in weiß, Raufaser tapezieren, Anbringen von Fertigteilen, Spachtelarbeiten, Garten- und Baureinigung, Ein- und Ausbau von Fenster und Türen, Bodenverlegarbeiten.
Termine und Fristen
- Forderungen anmelden bis (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Was die Eröffnung bedeutet
- Für Gläubiger
- Forderungen werden nicht beim Gericht, sondern schriftlich beim Insolvenzverwalter angemeldet – mit Grund und Betrag sowie Belegen (§ 174 InsO), und zwar bis zum 13.04.2026. Wer dem Unternehmen Geld schuldet, sollte nur noch an den Insolvenzverwalter zahlen.
- Für Beschäftigte
- Für offene Löhne der letzten drei Monate vor der Eröffnung zahlt die Agentur für Arbeit Insolvenzgeld. Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach der Eröffnung gestellt werden.
- Für Kunden und Lieferanten
- Der Geschäftsbetrieb kann weiterlaufen. Bei Verträgen, die beide Seiten noch nicht vollständig erfüllt haben, entscheidet der Insolvenzverwalter, ob sie erfüllt werden (§ 103 InsO).
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 853/25 U-17-8 Am 26.01.2026 um 10:45 Uhr ist das Insolvenzverfahren Urbing Bau GmbH, Flinschstraße 2-4, 60388 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 119192),
vertreten durch:
Antonio Filipovic, Adam-Marsch-Straße 26, 63073 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Fatma Kreft, Prof. Schmidt Insolvenzverwalter Rechtsanwälte, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 01 92 0 60, Fax: 069/ 90 01 92 0 89, E-Mail: frankfurt@tbs-insolvenzverwalter.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 13.04.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 27.04.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.01.2026
vertreten durch:
Antonio Filipovic, Adam-Marsch-Straße 26, 63073 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Fatma Kreft, Prof. Schmidt Insolvenzverwalter Rechtsanwälte, Hahnstraße 68-70, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 90 01 92 0 60, Fax: 069/ 90 01 92 0 89, E-Mail: frankfurt@tbs-insolvenzverwalter.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 13.04.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 27.04.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.01.2026