Forderungsprüfung
Urban Tech. UG (haftungsbeschränkt)
Gosen Neu Zittau
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat zur Urban Tech. UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.08.2026, Aktenzeichen 3 IN 185/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 185/22
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 31730 P
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 31.08.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma Urban Tech. UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 31730P), OT Gosen, Am Müggelpark 21, 15537 Gosen Neu Zittau, eingetragener Sitz: Gosen Neu Zittau, vertreten durch den Geschäftsführer wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 09.10.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 185/22
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 28. August 2026
Firma Urban Tech. UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 31730P), OT Gosen, Am Müggelpark 21, 15537 Gosen Neu Zittau, eingetragener Sitz: Gosen Neu Zittau, vertreten durch den Geschäftsführer wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 09.10.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 185/22
Amtsgericht Frankfurt (Oder), 28. August 2026