Sicherungsmaßnahme
UR Uwe Ries Garten- und Landschaftsbau GmbH
Mainz-Kastel
Das Amtsgericht Wiesbaden hat zur UR Uwe Ries Garten- und Landschaftsbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.01.2026, Aktenzeichen 10 IN 503/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wiesbaden
- Aktenzeichen
- 10 IN 503/25
- Registerbezug
- Wiesbaden, HRB 25839
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 15.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2011
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- ist der Garten- und Landschaftsbau
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
10 IN 503/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der UR Uwe Ries Garten- und Landschaftsbau GmbH, Fritz-Lenges-Str. 9, 55252 Mainz-Kastel (AG Wiesbaden , HRB 25839), vertr. d.: Sascha Klersy, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 10.11.2025 um 15:35 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 15.01.2026
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 15.01.2026