Forderungsprüfung
UpCandle UG (haftungsbeschränkt)
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur UpCandle UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.07.2025, Aktenzeichen 36u IN 2445/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36u IN 2445/23
- Registerbezug
- Berlin, HRB 194639
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 10.07.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
36u IN 2445/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
UpCandle UG (haftungsbeschränkt),
Zur alten Börse 57 d, 12681 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Henry Roloff
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 194639
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 08.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 58, 59 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.07.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
UpCandle UG (haftungsbeschränkt),
Zur alten Börse 57 d, 12681 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Henry Roloff
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 194639
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 08.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 58, 59 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.07.2025