Vergütungsfestsetzung
Unity City & EventBus Berlin GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Unity City & EventBus Berlin GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.10.2026, Aktenzeichen 36u IN 1840/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36u IN 1840/21
- Registerbezug
- Berlin, HRB 152299
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 19.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36u IN 1840/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Unity City & EventBus Berlin GmbH, Allee der Kosmonauten 28, 12681 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Ronald Gutsch
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 152299
- Schuldnerin -
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 02.03.2026 die Regelvergütung gemäß § 11 InsVV zzgl. Zuschlägen nach § 3 Abs. 1 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 02.03.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV zzgl. Zuschlägen nach § 3 Abs. 1 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung, Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Unity City & EventBus Berlin GmbH, Allee der Kosmonauten 28, 12681 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Ronald Gutsch
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 152299
- Schuldnerin -
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 02.03.2026 die Regelvergütung gemäß § 11 InsVV zzgl. Zuschlägen nach § 3 Abs. 1 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Der Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 02.03.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV zzgl. Zuschlägen nach § 3 Abs. 1 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung, Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.10.2026