Vergütungsfestsetzung
UniCar GmbH
Bremen
Das Amtsgericht Bremen hat zur UniCar GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.02.2025, Aktenzeichen 525 IN 4/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bremen
- Aktenzeichen
- 525 IN 4/22
- Registerbezug
- Bremen, HRB 9095 HB
- Bundesland
- Bremen
- Veröffentlichung
- 18.02.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
525 IN 4/22: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UniCar GmbH, Martinistr. 34, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 9095 HB), vertr. d.: 1. Thierry Lafaye de Micheaux, (Geschäftsführer), 2. Andreas Reichel, (Geschäftsführer), 3. Marie-Lorraine de Nettancourt, (Geschäftsführerin), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 17.02.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der UniCar GmbH, Martinistr. 34, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 9095 HB), vertr. d.: 1. Thierry Lafaye de Micheaux, (Geschäftsführer), 2. Andreas Reichel, (Geschäftsführer), 3. Marie-Lorraine de Nettancourt, (Geschäftsführerin), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 17.02.2025