Forderungsprüfung

Uni Media Verlagshaus GmbH

Lübeck

Das Amtsgericht Lübeck hat zur Uni Media Verlagshaus GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.04.2022, Aktenzeichen 53b IN 30/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Lübeck
Aktenzeichen
53b IN 30/18
Registerbezug
Lübeck, HRB 15754 HL
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
05.04.2022
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2002
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Unternehmensgegenstand ist der Betrieb eines Verlagshauses. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.
Branchenindikator
Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)

Termine und Fristen

Termine als Kalenderdatei herunterladen

  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

53b IN 30/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Uni Media Verlagshaus GmbH, (Registergericht: Amtsgericht Lübeck HRB 15754 HL), Willy-Brandt-Allee 31a, 23554 Lübeck, eingetragener Sitz: Lübeck,
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Julijana Bilic

- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12-16 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 06.05.2022.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Lübeck - Insolvenzgericht - 01.04.2022

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
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