Sicherungsmaßnahme
Ultinon Motion Germany GmbH
Aachen
Das Amtsgericht Aachen hat zur Ultinon Motion Germany GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.02.2026, Aktenzeichen 92 IN 26/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aachen
- Aktenzeichen
- 92 IN 26/26
- Registerbezug
- Aachen, HRB 19283
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 26/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 19283 eingetragenen Ultinon Motion Germany GmbH, Philipsstr. 8, 52068 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Shekhar Kumar, ebenda
Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von elektrischen, elektronischen sowie mechanischen Produkten und Systemen im Lichtbereich u.a.
ist am 09.02.2026, um 11:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Wolfgang Piroth, Trierer Str. 816, 52078 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
92 IN 26/26
Amtsgericht Aachen, 09.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 19283 eingetragenen Ultinon Motion Germany GmbH, Philipsstr. 8, 52068 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Shekhar Kumar, ebenda
Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von elektrischen, elektronischen sowie mechanischen Produkten und Systemen im Lichtbereich u.a.
ist am 09.02.2026, um 11:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Wolfgang Piroth, Trierer Str. 816, 52078 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
92 IN 26/26
Amtsgericht Aachen, 09.02.2026