Forderungsprüfung
Uka Service GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur Uka Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.09.2026, Aktenzeichen 1513 IN 10620/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1513 IN 10620/24
- Registerbezug
- München, HRB 262815
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 03.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1513 IN 10620/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Uka Service GmbH, Lützelsteiner Str. 13, 80939 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Uka Petra
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 262815
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 28.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 und 12 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Uka Service GmbH, Lützelsteiner Str. 13, 80939 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Uka Petra
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 262815
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 28.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 und 12 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.08.2026