Sicherungsmaßnahme
UIV-Management GmbH
Hagen
Das Amtsgericht Hagen hat zur UIV-Management GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.07.2025, Aktenzeichen 109 IN 91/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen
- Aktenzeichen
- 109 IN 91/25
- Registerbezug
- Hagen, HRB 11235
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 17.07.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 91/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11235 eingetragenen UIV-Management GmbH, Krähnockenstr. 35, 58091 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Urban, Krähnockenstr. 35, 58091 Hagen
Geschäftszweig: Erwerb, Veräußerung und Vermietung von Immobilien pp.
ist am 17.07.2025, um 10:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Mike Westkamp, Feithstr. 177, 58097 Hagen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
109 IN 91/25
Amtsgericht Hagen, 17.07.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 11235 eingetragenen UIV-Management GmbH, Krähnockenstr. 35, 58091 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Urban, Krähnockenstr. 35, 58091 Hagen
Geschäftszweig: Erwerb, Veräußerung und Vermietung von Immobilien pp.
ist am 17.07.2025, um 10:49 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Mike Westkamp, Feithstr. 177, 58097 Hagen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
109 IN 91/25
Amtsgericht Hagen, 17.07.2025