Insolvenzbekanntmachung
UES Intermodal AG
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur UES Intermodal AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.03.2026, Aktenzeichen 67g IN 21/12.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 21/12
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 73120
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 04.03.2026
- Rechtsform
- AG
- Im Handelsregister seit
- 1999
- Grundkapital
- 4.263.290 EUR (laut Handelsregister)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 21/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 73120 eingetragenen UES Intermodal AG, Brandtwiete 1, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Ares Yannakopoulos
wird hinsichtlich der zu erwartenden Quotenzahlung aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der United Container Intermodal Schifffahrtsgesellschaft mbH (Amtsgericht Duisburg GeschZ: 64 IN 300/12), die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 211 Abs. 3, § 203 Abs. 1 InsO).
Zum Nachtragsverwalter wird der ehemalige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg bestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 21/12
Amtsgericht Hamburg, 04.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 73120 eingetragenen UES Intermodal AG, Brandtwiete 1, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Ares Yannakopoulos
wird hinsichtlich der zu erwartenden Quotenzahlung aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der United Container Intermodal Schifffahrtsgesellschaft mbH (Amtsgericht Duisburg GeschZ: 64 IN 300/12), die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 211 Abs. 3, § 203 Abs. 1 InsO).
Zum Nachtragsverwalter wird der ehemalige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg bestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 21/12
Amtsgericht Hamburg, 04.03.2026