Forderungsprüfung
Überseehotel Bremen-Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Überseehotel Bremen-Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.09.2026, Aktenzeichen 3616 IN 467/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3616 IN 467/26
- Registerbezug
- Berlin, HRB 277517
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 23.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
3616 IN 467/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Überseehotel Bremen-Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hauptstraße 66, 12159 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Kalman Kennedy
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 277517
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22.09.2026 beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachgemeldeten Forderungen (besonderer Prüfungstermin, § 177 InsO) sowie Termin zur Erörterung des von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans vom 08.09.2026 und des Stimmrechts der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan (Erörterungs- und Abstimmungstermin, § 235 InsO) wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 22.10.2026
11.00 Uhr
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1,14057 Berlin,
Sitzungssaal 218, 2. Stock,
Hinweise:
1.
Gläubiger deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung. In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts (Geschäftsstelle der Abteilung 3616, 2. Etage, Zimmer 206) können die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
2.
Der von der Insolvenzschuldnerin vorgelegte Insolvenzplan in der Fassung vom 08.09.2026 ist auf der vorgenannten Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt und kann durch die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden, § 234 InsO.
3.
Die Vorlegende ist berechtigt, einzelne Regelungen des Insolvenzplans aufgrund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch in demselben Termin abgestimmt werden, § 240 InsO.
4.
Die sofortige Beschwerde gegen die gerichtliche Bestätigung des Plans ist gemäß § 253 Abs. 3 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 InsO nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer
- dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen,
- gegen dessen Annahme gestimmt hat und
- glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch die Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
5.
Zum vorstehenden Termin werden die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die an der Schuldnerin beteiligten Personen, der Sachwalter, die Schuldnerin bzw. deren Verfahrensbevollmächtigte sowie die Mitglieder des Gläubigerausschusses geladen, § 235 Abs. 3 InsO.
Dieser Beschluss gilt als Ladung.
6.
Soweit Gläubiger an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen möchten, werden sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Überseehotel Bremen-Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hauptstraße 66, 12159 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Kalman Kennedy
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 277517
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22.09.2026 beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachgemeldeten Forderungen (besonderer Prüfungstermin, § 177 InsO) sowie Termin zur Erörterung des von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans vom 08.09.2026 und des Stimmrechts der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan (Erörterungs- und Abstimmungstermin, § 235 InsO) wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 22.10.2026
11.00 Uhr
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1,14057 Berlin,
Sitzungssaal 218, 2. Stock,
Hinweise:
1.
Gläubiger deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung. In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts (Geschäftsstelle der Abteilung 3616, 2. Etage, Zimmer 206) können die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
2.
Der von der Insolvenzschuldnerin vorgelegte Insolvenzplan in der Fassung vom 08.09.2026 ist auf der vorgenannten Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt und kann durch die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden, § 234 InsO.
3.
Die Vorlegende ist berechtigt, einzelne Regelungen des Insolvenzplans aufgrund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch in demselben Termin abgestimmt werden, § 240 InsO.
4.
Die sofortige Beschwerde gegen die gerichtliche Bestätigung des Plans ist gemäß § 253 Abs. 3 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 InsO nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer
- dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen,
- gegen dessen Annahme gestimmt hat und
- glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch die Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
5.
Zum vorstehenden Termin werden die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die an der Schuldnerin beteiligten Personen, der Sachwalter, die Schuldnerin bzw. deren Verfahrensbevollmächtigte sowie die Mitglieder des Gläubigerausschusses geladen, § 235 Abs. 3 InsO.
Dieser Beschluss gilt als Ladung.
6.
Soweit Gläubiger an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen möchten, werden sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.09.2026