Insolvenzbekanntmachung

UB-Neumann Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Celle

Das Amtsgericht Celle hat zur UB-Neumann Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.09.2026, Aktenzeichen 29 IN 57/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Celle
Aktenzeichen
29 IN 57/25
Registerbezug
Lüneburg, HRB 207708
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
01.09.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

29 IN 57/25 : Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der UB-Neumann Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Kleiner Moorkamp 27a, 29223 Celle (AG Lüneburg, HRB 207708), vertr. d.: Carmen Neumann, Kleiner Moorkamp 23a, 29223 Celle, (Geschäftsführerin), ist am 01.09.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von jedem Insolvenzgläubiger und der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Celle, 01.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Eröffnung des Verfahrens