Forderungsprüfung
TWIN-TAXI BERLIN GMBH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur TWIN-TAXI BERLIN GMBH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.12.2025, Aktenzeichen 3615 IN 1597/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3615 IN 1597/25
- Registerbezug
- Berlin, HRB 163189
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 30.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
3615 IN 1597/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TWIN-TAXI BERLIN GmbH, Warmensteinacher Straße 59, 12349 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Besra Dogan
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 163189
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 23.12.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.01.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.12.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TWIN-TAXI BERLIN GmbH, Warmensteinacher Straße 59, 12349 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Besra Dogan
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 163189
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 23.12.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.01.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 23.12.2025