Insolvenzbekanntmachung
TsQS Qualität & Service GmbH
Landsberg am Lech
Das Amtsgericht Augsburg hat zur TsQS Qualität & Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.09.2026, Aktenzeichen 8 IN 149/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Augsburg
- Aktenzeichen
- 8 IN 149/26
- Registerbezug
- Jena, HRB 505970
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 23.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
8 IN 149/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TsQS Qualität & Service GmbH, Schongauer Straße 11, 86899 Landsberg am Lech, vertreten durch den Geschäftsführer Moldzio Markus Lothar, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Jena Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister Register-Nr.: HRB 505970
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Kaufvertrag vom 11.05.2026/13.05.2026 mit der Alba Industries GmbH, Winkl 133, A-5552 Forstau über den Erwerb des Unternehmens im Wege des sog. Asset Deals
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Einzelheiten und Unterlagen zum o. g. Tagesordnungspunkt können bei Nachweis des berechtigten Interesses auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen / der Insolvenzakte entnommen oder beim Insolvenzverwalter erfragt und erlangt werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.10.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 23.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TsQS Qualität & Service GmbH, Schongauer Straße 11, 86899 Landsberg am Lech, vertreten durch den Geschäftsführer Moldzio Markus Lothar, - unbekannten Aufenthalts -
Registergericht: Amtsgericht Jena Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister Register-Nr.: HRB 505970
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zum Kaufvertrag vom 11.05.2026/13.05.2026 mit der Alba Industries GmbH, Winkl 133, A-5552 Forstau über den Erwerb des Unternehmens im Wege des sog. Asset Deals
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Einzelheiten und Unterlagen zum o. g. Tagesordnungspunkt können bei Nachweis des berechtigten Interesses auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen / der Insolvenzakte entnommen oder beim Insolvenzverwalter erfragt und erlangt werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.10.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 23.09.2026