Restschuldbefreiung
Trzoss, Marco
Kirchberg
Das Amtsgericht Ludwigsburg hat zur Trzoss, Marco eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.10.2026, Aktenzeichen 2 IN 433/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 433/23
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 725085
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 26.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
2 IN 433/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Marco Trzoss, geboren am 21.09.1981, Schulstrasse 11, 71737 Kirchberg
Inhaber der MTSYSWARE, Inh. Marco Trzoss e.K., Langestr. 19, 71726 Benningen am Neckar, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 725085
- Schuldner -
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern und dem Treuhänder wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 23.11.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. §§ 296 bis 298 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 20.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Marco Trzoss, geboren am 21.09.1981, Schulstrasse 11, 71737 Kirchberg
Inhaber der MTSYSWARE, Inh. Marco Trzoss e.K., Langestr. 19, 71726 Benningen am Neckar, Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 725085
- Schuldner -
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern und dem Treuhänder wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 23.11.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. §§ 296 bis 298 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 20.10.2026