Sicherungsmaßnahme

Trust Recruitment GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Trust Recruitment GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.11.2025, Aktenzeichen 67h IN 335/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67h IN 335/25
Registerbezug
Hamburg, HRB 188156
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
26.11.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Gert Freydag
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen mittels selbständiger Unterauftragnehmer, hauptsächlich in den Bereichen Engineering, Construction & Property und Renewables, sowie die Vermittlung von Personen für Tätigkeiten in den vorstehenden Bereichen sowie jeweils ergänzende Dienstleistungen wie insbesondere Schulungen in den vorgenannten Fachgebieten oder Schulungen bezüglich der Grundsätze der selbständ …

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67h IN 335/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 188156 eingetragenen Trust Recruitment GmbH, Überseeallee 10, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Milad Gami und Herrn Christian Sascha Renk

Geschäftszweig: Die Erbringung von Dienstleistungen mittels selbständiger Unterauftragnehmer, hauptsächlich in den Bereichen Engineering, Construction & Property und Renewables etc.

ist am 26.11.2025, um 12:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Gert Freydag, Rosenstraße 6, 20095 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67h IN 335/25
Amtsgericht Hamburg, 26.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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