Eröffnung des Verfahrens

TRITON - Kälte- und Wärmetechnik UG (haftungsbeschränkt)

Schönwölkau

Das Amtsgericht Leipzig hat über das Vermögen der TRITON - Kälte- und Wärmetechnik UG (haftungsbeschränkt) das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 14.12.2018, Aktenzeichen 403 IN 1468/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Leipzig
Aktenzeichen
403 IN 1468/18
Registerbezug
Leipzig, HRB 31117
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
14.12.2018
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Insolvenzverwalter
Michael Hawelka

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Leipzig, Aktenzeichen: 403 IN 1468/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TRITON - Kälte- und
Wärmetechnik UG (haftungsbeschränkt), Ernst-Thälmann-Straße 26 s, 04509
Schönwölkau, Amtsgericht Leipzig , HRB 31117
vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Detzner
vertreten durch den Geschäftsführer David Vetter

wird heute, am 13.12.2018, um 15.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet, da die
Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Michael Hawelka, Prager Straße 38, 04317 Leipzig.

Forderungen sind bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum
21.01.2019

anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu be-zeichnen. Wer diese
Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzö-gert,
haftet für den daraus entstanden Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur an den Insolvenzverwalter leisten.

Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über

- die Beibehaltung des bisherigen Insolvenzverwalters oder die Wahl einer neuen

Insolvenzverwalterin oder eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO,

- die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO,

- den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die

Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des

Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände
durch

den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO,

- die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160
InsO,

- die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO, ,

- ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO

und zur Anhörung über

- die Leistung eines Massekostenzuschuss im Falle der Massearmut und

- den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66, 207 InsO

sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind
durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger

bis zum 21.02.2019

beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, schriftlich
einzu-reichen.

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht
veran-lasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren ein-schließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als
Beschwerde bezeichnet) statt, welche binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen
ist.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe
zur Post mittels

einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch
Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach
Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich
bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der
Veröffentlichung als bewirkt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden;
die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Nie-derschrift rechtzeitig bei dem
oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektroni-sche Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektro-nischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.

Es muss

- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein

und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente
nicht

mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden
dürfen

oder

- von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege,

die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierüber können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_Rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.

403 IN 1468/18 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 14.12.2018

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Schlusstermin
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Masseunzulänglichkeit
  5. Eröffnung des Verfahrens