Insolvenzbekanntmachung
Triple F Logistics GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Triple F Logistics GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2026, Aktenzeichen 67c IN 70/15.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 70/15
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 122004
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 29.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb einer Spedition und alle sonstigen Geschäfte, die hiermit im Zusammenhang stehen oder gebracht werden können.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 70/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 122004 eingetragenen Triple F Logistics GmbH, Schumacherwerder 1, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Verhaegen,
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über den Antrag des Insolvenzverwalter dahingehend, dass dem Drittschuldner Herrn Marcel Haak, wohnhaft Feldhoopstücken 41a, 22529 Hamburg, wird unter der Voraussetzung der Zahlung von 5.000,00 EUR an den Insolvenzverwalter die Restforderung aus dem Schuldanerkenntnis vom 02./07.11.2016 erlassen.
bestimmt auf
Mittwoch, 04.11.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 70/15
Amtsgericht Hamburg, 25.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 122004 eingetragenen Triple F Logistics GmbH, Schumacherwerder 1, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marcel Verhaegen,
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über den Antrag des Insolvenzverwalter dahingehend, dass dem Drittschuldner Herrn Marcel Haak, wohnhaft Feldhoopstücken 41a, 22529 Hamburg, wird unter der Voraussetzung der Zahlung von 5.000,00 EUR an den Insolvenzverwalter die Restforderung aus dem Schuldanerkenntnis vom 02./07.11.2016 erlassen.
bestimmt auf
Mittwoch, 04.11.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 70/15
Amtsgericht Hamburg, 25.09.2026