Forderungsprüfung
TREUCONSULT Anlagenvertriebs- und Vermögensverwaltungs-GmbH
Leipzig
Das Amtsgericht Leipzig hat zur TREUCONSULT Anlagenvertriebs- und Vermögensverwaltungs-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.10.2026, Aktenzeichen 406 IN 2400/06.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 406 IN 2400/06
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 5073
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 28.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 406 IN 2400/06
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TREUCONSULT Anlagenvertriebs- und Vermögensverwaltungs-GmbH, Kantstraße 12, 04299 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 5073
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 30.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 406 IN 2400/06
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der TREUCONSULT Anlagenvertriebs- und Vermögensverwaltungs-GmbH, Kantstraße 12, 04299 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 5073
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 30.11.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.