Forderungsprüfung
TRENDLINE - DAS HAUS GmbH & Co. KG
Schwerin
Das Amtsgericht Schwerin hat zur TRENDLINE - DAS HAUS GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2026, Aktenzeichen 580 IN 672/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Schwerin
- Aktenzeichen
- 580 IN 672/23
- Registerbezug
- Schwerin, HRA 2450
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Veröffentlichung
- 09.09.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
580 IN 672/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TRENDLINE - DAS HAUS GmbH & Co. KG, Eckdrift 16, 19061 Schwerin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin BPM Baumanagement GmbH, Schwerin (Amtsgericht Schwerin, HRB 7096)
Registergericht: Amtsgericht Schwerin - Registergericht - Register-Nr.: HRA 2450
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte adjuris Rechtsanwälte & Steuerberater, Johannes-Stelling-Straße 1, 19053 Schwerin, Gz.: 735/22 SK 04 nb
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 21.10.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 26.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TRENDLINE - DAS HAUS GmbH & Co. KG, Eckdrift 16, 19061 Schwerin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin BPM Baumanagement GmbH, Schwerin (Amtsgericht Schwerin, HRB 7096)
Registergericht: Amtsgericht Schwerin - Registergericht - Register-Nr.: HRA 2450
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte adjuris Rechtsanwälte & Steuerberater, Johannes-Stelling-Straße 1, 19053 Schwerin, Gz.: 735/22 SK 04 nb
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 21.10.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schwerin - Insolvenzgericht - 26.08.2026