Vergütungsfestsetzung
Trend Capital AG
Mainz
Das Amtsgericht Mainz hat zur Trend Capital AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.10.2026, Aktenzeichen 280 IN 48/14.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mainz
- Aktenzeichen
- 280 IN 48/14
- Registerbezug
- Mainz, HRB 8223
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 16.10.2026
- Rechtsform
- AG
Veröffentlichungstext
280 IN 48/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Trend Capital AG, Weißiliengasse 5, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 8223), vertr. d.: Frank Simon, (Vorstand), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Mainz, 15.10.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Mainz, 15.10.2026