Sicherungsmaßnahme
Traxi Sharing GmbH
Gelsenkirchen
Das Amtsgericht Essen hat zur Traxi Sharing GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.11.2025, Aktenzeichen 165 IN 208/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 165 IN 208/25
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 15749
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 208/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15749 eingetragenen Traxi Sharing GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn lakov Akishin, Schwindstr. 4, 45883 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Vermietung von Transportmitteln, Werbung auf Transportmitteln, Verkauf von Transportmitteln, Fuhrparkverwaltung und Entwicklung von IT-Software
ist am 28.11.2025, um 13:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Paul Michels, Im Teelbruch 55, 45219 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
165 IN 208/25
Amtsgericht Essen, 28.11.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15749 eingetragenen Traxi Sharing GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn lakov Akishin, Schwindstr. 4, 45883 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Vermietung von Transportmitteln, Werbung auf Transportmitteln, Verkauf von Transportmitteln, Fuhrparkverwaltung und Entwicklung von IT-Software
ist am 28.11.2025, um 13:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Paul Michels, Im Teelbruch 55, 45219 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
165 IN 208/25
Amtsgericht Essen, 28.11.2025