Forderungsprüfung
Trans-o-Pro Logistik GmbH & Co. KG
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur Trans-o-Pro Logistik GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.02.2025, Aktenzeichen IN 752/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 752/22
- Registerbezug
- Nürnberg, HRA 17986
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 11.02.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 752/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trans-o-Pro Logistik GmbH & Co. KG, Rollnerstraße 136, 90408 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Rogers Personalverwaltung GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rogers-Kamanyile Elvis
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 17986
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 11.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23-37 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 11.02.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Trans-o-Pro Logistik GmbH & Co. KG, Rollnerstraße 136, 90408 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Rogers Personalverwaltung GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Rogers-Kamanyile Elvis
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 17986
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 11.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23-37 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 11.02.2025