Insolvenzplan
Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H
Salzgitter
Das Amtsgericht Braunschweig hat zur Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.05.2026, Aktenzeichen 274 IN 321/24 a.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Braunschweig
- Aktenzeichen
- 274 IN 321/24 a
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 6132
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 07.05.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
274 IN 321/24 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Torun-Tex Textilverwertungsgesellschaft m.b.H, Peiner Straße 137-145, 38229 Salzgitter (AG Braunschweig, HRB 6132), vertr. d.: 1. Martin Schmidt-Unverfehrt, (Geschäftsführer), 2. Senol Torun, (Geschäftsführer), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Donnerstag, 04.06.2026, 10:00 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Der Sachwalter wird mir Durchführung der Zustellungen gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Amtsgericht Braunschweig, 07.05.2026
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Donnerstag, 04.06.2026, 10:00 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Der Sachwalter wird mir Durchführung der Zustellungen gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Amtsgericht Braunschweig, 07.05.2026