Forderungsprüfung
Torsencar GmbH
Barbing
Das Amtsgericht Regensburg hat zur Torsencar GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.03.2026, Aktenzeichen 4 IN 238/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 4 IN 238/22
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 12219
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 09.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
4 IN 238/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Torsencar GmbH, Roggenweg 3, 93092 Barbing, vertreten durch den Geschäftsführer Kiss Janos
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 12219
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.03.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 06.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Torsencar GmbH, Roggenweg 3, 93092 Barbing, vertreten durch den Geschäftsführer Kiss Janos
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 12219
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.03.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 06.03.2026