Restschuldbefreiung
Tordai, Sascha Carl-Philip Franz-Josef Karl
Hohenfelde
Das Amtsgericht Neumünster hat zur Tordai, Sascha Carl-Philip Franz-Josef Karl eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.09.2026, Aktenzeichen 94 IN 26/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neumünster
- Aktenzeichen
- 94 IN 26/23
- Registerbezug
- Kiel, HRA 11037 KI
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 02.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
94 IN 26/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sascha Carl-Philip Franz-Josef Karl Tordai, geboren am 24.05.1980, Fuchsberg 4, 24257 Hohenfelde
handelnd unter: Fliesana e.K., Eichkamp 15, 24217 Schönberg, Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRA 11037 KI
handelnd unter: Yachtservice Kiel
- Schuldner -
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden, auch wenn das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 01.10.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 01.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Sascha Carl-Philip Franz-Josef Karl Tordai, geboren am 24.05.1980, Fuchsberg 4, 24257 Hohenfelde
handelnd unter: Fliesana e.K., Eichkamp 15, 24217 Schönberg, Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRA 11037 KI
handelnd unter: Yachtservice Kiel
- Schuldner -
Beschluss:
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden, auch wenn das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 01.10.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 01.09.2026