Verteilungsverzeichnis
TOP24-Küche & Wohnen UG (haftungsbeschränkt)
Brühl
Das Amtsgericht Köln hat zur TOP24-Küche & Wohnen UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.06.2026, Aktenzeichen 70k IN 293/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70k IN 293/25
- Registerbezug
- Köln, HRB 87996
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 03.06.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 1.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Handel und Vertrieb von Küchen, Einrichtungsgegenständen, Wohnaccessoires und sonstigen Haushaltsgegenständen nebst Beratung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 293/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 87996 eingetragenen TOP24-Küche & Wohnen UG (haftungsbeschränkt), Euskirchener Str. 10, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Stephanie Binder, Euskirchener Str. 10, 50321 Brühl
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 15.157,63 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 4.550,24 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
70k IN 293/25
Amtsgericht Köln, 03.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 87996 eingetragenen TOP24-Küche & Wohnen UG (haftungsbeschränkt), Euskirchener Str. 10, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Stephanie Binder, Euskirchener Str. 10, 50321 Brühl
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 15.157,63 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 4.550,24 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
70k IN 293/25
Amtsgericht Köln, 03.06.2026