Sicherungsmaßnahme
TOP FOTO Funke & Rieseler GmbH
Bielefeld
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur TOP FOTO Funke & Rieseler GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.04.2025, Aktenzeichen 43 IN 222/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 222/25
- Registerbezug
- Bielefeld, HRB 36261
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 16.04.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Steffen Rudel-Heimann
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 222/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 36261 eingetragenen TOP FOTO Funke & Rieseler GmbH, Wilhelmstraße 8, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Funke,
ist am 15.04.2025, um 14:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Steffen Rudel-Heimann, Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 222/25
Amtsgericht Bielefeld, 15.04.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 36261 eingetragenen TOP FOTO Funke & Rieseler GmbH, Wilhelmstraße 8, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Funke,
ist am 15.04.2025, um 14:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Steffen Rudel-Heimann, Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 222/25
Amtsgericht Bielefeld, 15.04.2025