Sicherungsmaßnahme

TOP FOTO Funke & Rieseler GmbH

Bielefeld

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur TOP FOTO Funke & Rieseler GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.04.2025, Aktenzeichen 43 IN 222/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 222/25
Registerbezug
Bielefeld, HRB 36261
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
16.04.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Steffen Rudel-Heimann

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 222/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 36261 eingetragenen TOP FOTO Funke & Rieseler GmbH, Wilhelmstraße 8, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Funke,

ist am 15.04.2025, um 14:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Steffen Rudel-Heimann, Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 222/25
Amtsgericht Bielefeld, 15.04.2025

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme