Sicherungsmaßnahme

Top Direkt Werbung Essen GmbH

Essen

Das Amtsgericht Essen hat zur Top Direkt Werbung Essen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.04.2020, Aktenzeichen 166 IN 46/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
166 IN 46/20
Registerbezug
Essen, HRB HRB 28513
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
24.04.2020
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Bernd Depping
Branchenindikator
Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 166 IN 46/20

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 28513 eingetragenen Top
Direkt Werbung Essen GmbH, Elisabethstr. 110, 45139 Essen, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Wais Nassery, Auf der Litten 98, 45137 Essen
Geschäftszweig: Verteilung von Werbematerialien u. a.

ist am 24.04.2020, um 12:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Bernd Depping, Alfredstr.
108-112, 45131 Essen bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

166 IN 46/20
Amtsgericht Essen, 24.04.2020

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme