Forderungsprüfung
TOBIT UG (haftungsbeschränkt)
Lappersdorf
Das Amtsgericht Regensburg hat zur TOBIT UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2025, Aktenzeichen 2 IN 247/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 247/23
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 18484
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 13.10.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
2 IN 247/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TOBIT UG (haftungschränkt), Keltenstraße 18, 93138 Lappersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Grünbauer Ernst
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 18484
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.10.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 10.10.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TOBIT UG (haftungschränkt), Keltenstraße 18, 93138 Lappersdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Grünbauer Ernst
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 18484
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.10.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 10.10.2025