Sicherungsmaßnahme
TO&TA GmbH
Wuppertal
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur TO&TA GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.03.2026, Aktenzeichen 505 IN 311/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 505 IN 311/25
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 34903
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Norbert Schrader
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 311/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 34903 eingetragenen TO&TA GmbH, Friedrich-Engels-Allee 261, 42285 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dara Omar Ali Ali, Friedrich-Engels-Allee 261 , 42285 Wuppertal
ist am 05.03.2026, um 12:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Norbert Schrader, Brillerstraße 181, 42105 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
505 IN 311/25
Amtsgericht Wuppertal, 05.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB 34903 eingetragenen TO&TA GmbH, Friedrich-Engels-Allee 261, 42285 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dara Omar Ali Ali, Friedrich-Engels-Allee 261 , 42285 Wuppertal
ist am 05.03.2026, um 12:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Norbert Schrader, Brillerstraße 181, 42105 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
505 IN 311/25
Amtsgericht Wuppertal, 05.03.2026