Forderungsprüfung
TML Verpackungs GmbH
Zirndorf
Das Amtsgericht Fürth hat zur TML Verpackungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.06.2026, Aktenzeichen IN 54/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Fürth
- Aktenzeichen
- IN 54/22
- Registerbezug
- Fürth, HRB 16426
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 24.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 54/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TML Verpackungs GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 15, 90513 Zirndorf,
vertreten durch den Geschäftsführer Taubmann Rainer Friedrich
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 16426
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Uhr Kai Christian, Ostendstraße 196, 90482 Nürnberg, Gz.: 435/22-HDP
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabelle lfd. Nr. 60 - 68 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.10.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 03.09.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TML Verpackungs GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 15, 90513 Zirndorf,
vertreten durch den Geschäftsführer Taubmann Rainer Friedrich
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 16426
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Uhr Kai Christian, Ostendstraße 196, 90482 Nürnberg, Gz.: 435/22-HDP
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabelle lfd. Nr. 60 - 68 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.10.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 03.09.2024