Sicherungsmaßnahme
TKTec GmbH
Ruppichteroth
Das Amtsgericht Bonn hat zur TKTec GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.03.2026, Aktenzeichen 96 IN 54/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 96 IN 54/26
- Registerbezug
- Siegburg, HRB 8620
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 54/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 8620 eingetragenen TKTec GmbH, Im Höfchen 3, 53809 Ruppichteroth, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dettlef Trettin, Giesselbach 13, 53809 Ruppichteroth
Geschäftszweig: Die Verarbeitung von Kunststoffhalbzeugen, die Montage von fertigen Industrieanlagen und alle damit zusammenhängeneden Geschäfte
ist am 06.03.2026, um 11:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Martin Plappert, Hammerweg 3, 51766 Engelskirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
96 IN 54/26
Amtsgericht Bonn, 06.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 8620 eingetragenen TKTec GmbH, Im Höfchen 3, 53809 Ruppichteroth, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dettlef Trettin, Giesselbach 13, 53809 Ruppichteroth
Geschäftszweig: Die Verarbeitung von Kunststoffhalbzeugen, die Montage von fertigen Industrieanlagen und alle damit zusammenhängeneden Geschäfte
ist am 06.03.2026, um 11:42 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Dr. Martin Plappert, Hammerweg 3, 51766 Engelskirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
96 IN 54/26
Amtsgericht Bonn, 06.03.2026