Insolvenzbekanntmachung

TKA Logistik GmbH

Lage

Das Amtsgericht Detmold hat zur TKA Logistik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.01.2021, Aktenzeichen 10 IN 215/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 215/18
Registerbezug
Lemgo, HRB HRB 7514
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
15.01.2021
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Hans-Achim Ernst
Im Handelsregister seit
2011
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Betrieb von Speditions-, Lager-, Fracht- und sonstigen Logistikgeschäften, sowie der Handel mit Waren und die Erbringung von Dienstleistungen, wie auch die Beteiligung an anderen Unternehmen.
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 215/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 7514 eingetragenen TKA
Logistik GmbH, Heidensche Str. 86, 32791 Lage, gesetzlich vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Alexander Isaak, Hiddenhausen,

Geschäftszweig: Der Betrieb von Speditions-, Lager-, Fracht- und sonstigen
Logistikgeschäften u.a.

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hans-Achim Ernst, Südfeldstraße 10, 32120
Hiddenhausen

wird Termin für eine Gläubigerversammlung

zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161
InsO)

bestimmt auf

Mittwoch, 03.02.2021, 10:15 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Detmold, Gerichtsstraße 6, 32756 Detmold,
Erdgeschoss, Sitzungssaal 12 (Nebengebäude).

Beschlussgegenstand:

Ermächtigung des Insolvenzverwalters mit den Schwesterngesellschaften der
Schuldnerin und 2 Gesellschaftern der Insolvenzschuldnerin einen Vergleich
dahingehend abzuschließen, dass zur Abgeltung sämtlicher gegen die Vorgenannten
bestehenden denkbaren Zahlungsansprüchen ein Betrag i.H.v. 60.000,00 € durch
die Vorgenannten als Gesamtschuldner an die Masse zu zahlen ist.

Der Vergleichsbetrag kann in zwölf Monatsraten zu je 5.000,00 € gezahlt werden.
Der Verzug mit einer Rate um mehr als 14 Tage führt zur Fälligkeit des gesamten
dann noch offenen Vergleichsbetrages.

Im Gegenzug wird der Insolvenzverwalter zusätzlich noch die Geschäftsanteile an
einer Schwestergesellschaft an die beiden Gesellschafter der
Insolvenzschuldnerin abtreten oder aus der Insolvenzmasse freigegeben.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3
InsO).

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

10 IN 215/18
Amtsgericht Detmold, 14.01.2021

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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