Sicherungsmaßnahme

TJK-Hotellerie und Restaurant-Personal Service GmbH

Altenmedingen

Das Amtsgericht Uelzen hat zur TJK-Hotellerie und Restaurant-Personal Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.05.2026, Aktenzeichen 7 IN 40/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 40/26
Registerbezug
Lüneburg, HRB 212487
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
29.05.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Marc-André Borchert
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

7 IN 40/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TJK-Hotellerie und Restaurant-Personal Service GmbH, Dorfstr. 9, 29575 Altenmedingen, DEUTSCHLAND (AG Lüneburg, HRB 212487), vertr. d.: 1. Jolanta Kupfer, TJK-Hotellerie und Restaurant-Personal-Serv. GmbH, Dorfstr. 9, 29575 Altenmedingen, (Geschäftsführerin), 2. Thomas Kupfer, TJK-Hotellerie und Restaurant-Personal-Serv. GmbH, Dorfstr. 9, 29575 Altenmedingen, (Geschäftsführer), ist am 28.05.2026 um 10:56 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Marc-André Borchert, Anna-Vogeley-Straße 17, 21337 Lüneburg, Tel.: 04131/20100, Fax: 04131/201014 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Uelzen, 28.05.2026

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Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme