Sicherungsmaßnahme
Tischlerei Billen GmbH & Co. KG
Rheda-Wiedenbrück
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Tischlerei Billen GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.03.2026, Aktenzeichen 43 IN 77/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 77/26
- Registerbezug
- Gütersloh, HRA 7137
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 03.03.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Insolvenzverwalter
- Frank M. Welsch
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 77/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 7137 eingetragenen Tischlerei Billen GmbH & Co. KG, Hellweg 352, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Billen Verwaltungs UG, Hellweg 352, 33378 Rheda-Wiedenbrück, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Billen,
ist am 03.03.2026, um 14:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank M. Welsch, Barkeystraße 30, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 77/26
Amtsgericht Bielefeld, 03.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRA 7137 eingetragenen Tischlerei Billen GmbH & Co. KG, Hellweg 352, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Billen Verwaltungs UG, Hellweg 352, 33378 Rheda-Wiedenbrück, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Billen,
ist am 03.03.2026, um 14:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank M. Welsch, Barkeystraße 30, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 77/26
Amtsgericht Bielefeld, 03.03.2026