Forderungsprüfung
TINY Allgäu GmbH
Argenbühl
Das Amtsgericht Ravensburg hat zur TINY Allgäu GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.08.2026, Aktenzeichen 40 IN 355/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ravensburg
- Aktenzeichen
- 40 IN 355/23
- Registerbezug
- Ulm, HRB 744041
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 03.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
40 IN 355/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TINY Allgäu GmbH, Fuchsloch 4, 88260 Argenbühl,
vertreten durch den Geschäftsführer Markus Rink
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 744041
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 17.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 24.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
TINY Allgäu GmbH, Fuchsloch 4, 88260 Argenbühl,
vertreten durch den Geschäftsführer Markus Rink
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 744041
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 17.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 24.07.2026