Sicherungsmaßnahme
Tigges Edelstahltechnik GmbH & Co. KG
Haan
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Tigges Edelstahltechnik GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.07.2026, Aktenzeichen 507 IN 77/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 507 IN 77/26
- Registerbezug
- Wuppertal, HRA 18844
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.07.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 77/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 18844 eingetragenen Tigges Edelstahltechnik GmbH & Co. KG, Dieselstr. 3, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene Tigges Beteiligungs-GmbH GmbH, Dieselstr. 3, 42781 Haan, diese vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Sabine Inge Tigges, Am Berghang 30, 42349 Wuppertal, und Frau Natalie Tigges, Kohlfurther Str. 22g, 42349 Wuppertal,
ist am 08.07.2026, um 15:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Christoph Chrobok, Mankhauser Straße 7a, 42699 Solingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
507 IN 77/26
Amtsgericht Wuppertal, 08.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 18844 eingetragenen Tigges Edelstahltechnik GmbH & Co. KG, Dieselstr. 3, 42781 Haan, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragene Tigges Beteiligungs-GmbH GmbH, Dieselstr. 3, 42781 Haan, diese vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Sabine Inge Tigges, Am Berghang 30, 42349 Wuppertal, und Frau Natalie Tigges, Kohlfurther Str. 22g, 42349 Wuppertal,
ist am 08.07.2026, um 15:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Christoph Chrobok, Mankhauser Straße 7a, 42699 Solingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
507 IN 77/26
Amtsgericht Wuppertal, 08.07.2026