Forderungsprüfung
Tiger Room Event & Catering GmbH
Würzburg
Das Amtsgericht Würzburg hat zur Tiger Room Event & Catering GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.07.2026, Aktenzeichen IN 515/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Würzburg
- Aktenzeichen
- IN 515/24
- Registerbezug
- Würzburg, HRB 17227
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 20.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
IN 515/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tiger Room Event & Catering GmbH, Am Golfplatz 2, 97084 Würzburg, vertreten durch den Geschäftsführer Truong Nhu-Thi
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17227
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 34 - 43 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 20.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Tiger Room Event & Catering GmbH, Am Golfplatz 2, 97084 Würzburg, vertreten durch den Geschäftsführer Truong Nhu-Thi
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 17227
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 34 - 43 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 20.07.2026