Forderungsprüfung

Tierschutzverein e.V.

Mönchengladbach

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur Tierschutzverein e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.02.2021, Aktenzeichen 20 IN 9/99.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
20 IN 9/99
Registerbezug
Mönchengladbach, VR 649
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
23.02.2021
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 9/99

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Vereinsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter VR 649
eingetragenen Verein Tierschutzverein e.V., Hülserkamp 74, 41065
Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Verfahrenspfleger, den Herrn
Rechtsanwalt Volker Quinkert, Brucknerallee 6, 41236 Mönchengladbach

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 22.03.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach,
Zimmer Nr. C 204 niedergelegt.

Einsichtnahmen sind zurzeit aufgrund der Corona-Pandemie lediglich nach
vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach
einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.

Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die
Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach
dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.

20 IN 9/99
Amtsgericht Mönchengladbach, 22.02.2021

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung