Eröffnung des Verfahrens

Thüringer Objektmöbel GmbH Schlotheim

Schlotheim

Das Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe hat über das Vermögen der Thüringer Objektmöbel GmbH Schlotheim das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 02.08.2018, Aktenzeichen 61 IN 66/18 H.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe
Aktenzeichen
61 IN 66/18 H
Registerbezug
Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRB 509469
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
02.08.2018
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

61 IN 66/18 W: Über das Vermögen der Thüringer Objektmöbel GmbH Schlotheim,
vertr.d.d. GF Dr.-Ing. Erich Alemany, Mehrstedter Straße 7, 99994 Schlotheim
(AG Jena, HRB 509469), ist am 01.08.2018 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Brinkmann &
Partner, Colmarer Str 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069- 3700220, Fax: 069-
370022111.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung
bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis:
31.08.2018,

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten: Montag, 24.09.2018,
10:30 Uhr, Raum 120, 1. OG, Amtsgerichtsgebäude, Auf der Steinkaut 10-12, 61352
Bad Homburg v.d.Höhe

Eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden
und zur Beschlussfassung folgender Tagesordnungspunkte:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· die Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines
Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes
aus freier Hand,

die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Schließung des Geschäftsbetriebs, Veräußerung des Unternehmens oder des
Betriebes der Schuldnerin, evtl. auch an besonders Interessierte unter Wert §§
162, 163 InsO;

Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert abhängig zu machen oder aufzunehmen,
die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder zur
Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich oder eine Schiedsvertrag
zu schließen.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (31.08.2018)
und dem vorstehend genannten Termin (Montag, 24.09.2018, 10:30 Uhr, Raum 120,
1. OG, Amtsgerichtsgebäude, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg
v.d.Höhe), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für
die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem
Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb
einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der
Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 01.08.2018

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme