Forderungsprüfung

THR XI Berlin Hotelbetriebs- und Beteiligungs-GmbH

Berlin

Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur THR XI Berlin Hotelbetriebs- und Beteiligungs-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.09.2026, Aktenzeichen 3602 IN 453/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3602 IN 453/26
Registerbezug
Bayreuth, HRB 277392
Bundesland
Berlin
Veröffentlichung
14.09.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

3602 IN 453/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

THR XI Berlin Hotelbetriebs- und Beteiligungs-GmbH,
Hauptstraße 66, 12159 Berlin,
vertreten durch den Geschäftsführer Robert Kalman Kennedy, Dr. Gordon Geise, Dr. Benedikt de Bruyn
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 277392
Geschäftszweig: Betreiben von Hotels
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 14.09.2026 beschlossen:

Besonderer Termin zur Prüfung etwaig nachgemeldeter Forderungen (besonderer Prüfungstermin, § 177 InsO) sowie Termin zur Erörterung des von der Schuldnerin vorgelegten Plans vom 3. September 2026 und des Stimmrechts der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan (Erörterungs- und Abstimmungstermin, § 235 InsO) wird bestimmt auf den
29. Oktober 2026, 9.00 Uhr
im Saal 120 des Hauptgebäudes des Amtsgerichts Charlottenburg,
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin.
Der Insolvenzplan nebst Anlagen ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Sofern Stellungnahmen eingehen, können diese auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Der Termin dient möglicherweise auch zur Abstimmung über einen nach Erörterung seitens der Schuldnerin eventuell gemäß § 240 InsO vorgelegten, geänderten Insolvenzplan.
Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Plans durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird, die sofortige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat,
2. gegen den Plan gestimmt hat und
3. mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Absatz 3 genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Zu dem Erörterungs- und Abstimmungstermin werden die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Sachwalter, die Schuldnerin und die Gesellschafter der Schuldnerin geladen.
Dieser Beschluss gilt zugleich als Ladung.

Soweit Beteiligte an dem besonderen Prüfungs-, Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen möchten, werden Sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 14.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Eröffnung des Verfahrens