Forderungsprüfung

THR X Niedernhausen Hotelbetriebs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung

Berlin

Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur THR X Niedernhausen Hotelbetriebs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.09.2026, Aktenzeichen 3611 IN 462/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
3611 IN 462/26
Registerbezug
Berlin, HRB 277865
Bundesland
Berlin
Veröffentlichung
30.09.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

3611 IN 462/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

THR X Niedernhausen Hotelbetriebs- und
Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung,
Zum Grauen Stein 1, 65527 Niedernhausen,
vertreten durch den Geschäftsführer Robert Kalman Kennedy
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 277865
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg durch den Richter am Amtsgericht Dr. Gradl am 29.09.2026 beschlossen:

1.
Termin Prüfung etwaig nachgemeldeter Forderungen, zur Erörterung des Insolvenzplans und des Stimmrechtes der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan (Erörterungs- und Abstimmungstermin, § 235 InsO) wird bestimmt auf den
Dienstag, den 03.11.2026, 14.00 Uhr, Saal 218, 2. Etage des Haupthauses des Amtsgerichtes Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
1.1
Der Insolvenzplan mit seinen Anlagen und die hierzu eingegangenen bzw. eingehenden Stellungnahmen können durch die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden (§ 234 InsO).
1.2
Der Vorlegende, hier die Schuldnerin, ist berechtigt, einzelne Regelungen des Insolvenzplans aufgrund der Erörterungen im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch in demselben Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
1.3
Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat (§§ 253 Abs. 2 Nummer 1 und 2, Abs. 3 InsO).
2.
Zu diesem Termin werden die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger (soweit vorhanden) und die Schuldnerin (§ 235 Abs. 3 InsO) besonders geladen. Die Zustellung der Ladung ist gemäß § 8 InsO dem Sachwalter übertragen.
3.
Dieser Beschluss gilt als Ladung
4.
Soweit Gläubiger an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen möchten, werden sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
5.
Der Insolvenzplan wurde entsprechend § 232 InsO dem Sachwalter zur Stellungnahm zugeleitet. Die befürwortende Stellungnahme liegt vor.

Hinweis: der Insolvenzplan und die Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.

Amtsgericht Charlottenburg - 29.09.2026 - Insolvenzgericht

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
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