Forderungsprüfung
THR Lübeck Hotelbetriebs- und Beteiligungs-GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur THR Lübeck Hotelbetriebs- und Beteiligungs-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.10.2026, Aktenzeichen 3611 IN 444/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3611 IN 444/26
- Registerbezug
- Berlin, HRB 277873
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 02.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
3611 IN 444/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
THR Lübeck Hotelbetriebs- und Beteiligungs-GmbH,
Hauptstraße 66, 12159 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Robert Kalman Kennedy,
Dr. Gordon Geiser und Dr. Benedikt de Bruyn,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 277873
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Betrieb von Hotels, Unternehmensberatung
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 29.09.2026 beschlossen:
1.
Termin Prüfung etwaig nachgemeldeter Forderungen, zur Erörterung des Insolvenzplans und des Stimmrechtes der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan (Erörterungs- und Abstimmungstermin, § 235 InsO) wird bestimmt auf den
Dienstag, den 10.11.2026, 13.00 Uhr, Saal 218, 2. Etage des Haupthauses des Amtsgerichtes Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
1.1
Der Insolvenzplan mit seinen Anlagen und die hierzu eingegangenen bzw. eingehenden Stellungnahmen können durch die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden (§ 234 InsO).
1.2
Der Vorlegende, hier die Schuldnerin, ist berechtigt, einzelne Regelungen des Insolvenzplans aufgrund der Erörterungen im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch in demselben Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
1.3
Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat (§§ 253 Abs. 2 Nummer 1 und 2, Abs. 3 InsO).
2.
Zu diesem Termin werden die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger (soweit vorhanden) und die Schuldnerin (§ 235 Abs. 3 InsO) besonders geladen. Die Zustellung der Ladung ist gemäß § 8 InsO dem Sachwalter übertragen.
3.
Dieser Beschluss gilt als Ladung
4.
Soweit Gläubiger an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen möchten, werden sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
5.
Der Insolvenzplan wurde entsprechend § 232 InsO dem Sachwalter zur Stellungnahmezugeleitet. Die befürwortende Stellungnahme liegt vor.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
THR Lübeck Hotelbetriebs- und Beteiligungs-GmbH,
Hauptstraße 66, 12159 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Robert Kalman Kennedy,
Dr. Gordon Geiser und Dr. Benedikt de Bruyn,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 277873
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Betrieb von Hotels, Unternehmensberatung
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 29.09.2026 beschlossen:
1.
Termin Prüfung etwaig nachgemeldeter Forderungen, zur Erörterung des Insolvenzplans und des Stimmrechtes der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan (Erörterungs- und Abstimmungstermin, § 235 InsO) wird bestimmt auf den
Dienstag, den 10.11.2026, 13.00 Uhr, Saal 218, 2. Etage des Haupthauses des Amtsgerichtes Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
1.1
Der Insolvenzplan mit seinen Anlagen und die hierzu eingegangenen bzw. eingehenden Stellungnahmen können durch die Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes eingesehen werden (§ 234 InsO).
1.2
Der Vorlegende, hier die Schuldnerin, ist berechtigt, einzelne Regelungen des Insolvenzplans aufgrund der Erörterungen im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch in demselben Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
1.3
Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat (§§ 253 Abs. 2 Nummer 1 und 2, Abs. 3 InsO).
2.
Zu diesem Termin werden die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger (soweit vorhanden) und die Schuldnerin (§ 235 Abs. 3 InsO) besonders geladen. Die Zustellung der Ladung ist gemäß § 8 InsO dem Sachwalter übertragen.
3.
Dieser Beschluss gilt als Ladung
4.
Soweit Gläubiger an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen möchten, werden sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
5.
Der Insolvenzplan wurde entsprechend § 232 InsO dem Sachwalter zur Stellungnahmezugeleitet. Die befürwortende Stellungnahme liegt vor.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.09.2026