Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH
Langen
Das Amtsgericht Lingen (Ems) hat zur ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.10.2026, Aktenzeichen 18 IN 6/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Lingen (Ems)
- Aktenzeichen
- 18 IN 6/26
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 210568
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 05.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Auf dem Gebiet Cleantech der An- und Verkauf, die Planung, Errichtung und der Betrieb sowie die Vermietung und Verpachtung von technischen Anlagen und Projekten, die Finanzierung und Verwertung von Patenten und Lizenzen, die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen und deren Leitung und Führung. Weiterer Gegenstand des Unter …
Veröffentlichungstext
18 IN 6/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH, Nordholter Straße 1, 49838 Langen (AG Osnabrück, HRB 210568), vertr. d.: Michael Sieg, als GF der ThomasLloyd Cleantech Infrastructure, Nordholter Straße 1, 49838 Langen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Antragsgegnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Lingen (Ems), 24.09.2026
Der Antragsgegnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Lingen (Ems), 24.09.2026