Sicherungsmaßnahme
Thomas Schröter Metallbearbeitung GmbH
Remscheid
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Thomas Schröter Metallbearbeitung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.03.2026, Aktenzeichen 512 IN 58/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 512 IN 58/26
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 12050
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Jens Schmidt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 512 IN 58/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 12050 eingetragenen Thomas Schröter Metallbearbeitung GmbH, Lenneperstr. 188, 42855 Remscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Schröter, Sternstraße 144, 47249 Duisburg
ist am 18.03.2026, um 09:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
512 IN 58/26
Amtsgericht Wuppertal, 18.03.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 12050 eingetragenen Thomas Schröter Metallbearbeitung GmbH, Lenneperstr. 188, 42855 Remscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Schröter, Sternstraße 144, 47249 Duisburg
ist am 18.03.2026, um 09:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
512 IN 58/26
Amtsgericht Wuppertal, 18.03.2026