Insolvenzbekanntmachung

Thömen Spedition GmbH & Co. KG

Hamburg

Das Amtsgericht Delmenhorst hat zur Thömen Spedition GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2025, Aktenzeichen 12 IN 146/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 146/25
Registerbezug
Hamburg, HRA 45850
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
15.10.2025
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Es ist am 14.10.2025 angeordnet worden, dass die in der Anlage (Liste Anlage 1) zu diesem Beschluss genannten Gegenstände, die im Falle der Eröffnung des Verfahrens von § 166 InsO erfasst würden oder deren Aussonderung verlangt werden könnte, von den Gläubigern nicht verwertet oder eingezogen werden dürfen und dass diese Gegenstände zur Fortführung des Unternehmens der Antragstellerin eingesetzt werden können, soweit sie hierfür von erheblicher Bedeutung sind.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Delmenhorst, 14.10.2025

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Forderungsprüfung
  5. Aufhebung des Verfahrens
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme
  8. Sicherungsmaßnahme
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Sicherungsmaßnahme