Schlusstermin

Thissen Teleskope GmbH

Niederkrüchten

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur Thissen Teleskope GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.04.2026, Aktenzeichen 20 IN 21/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
20 IN 21/20
Registerbezug
Mönchengladbach, HRB 17240
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
27.04.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 21/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 17240 eingetragenen Thissen Teleskope GmbH, An der Beek 255, 41372 Niederkrüchten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Jansen, Hermann-Louis-Straße 7, 41372 Niederkrüchten

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
19.06.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

20 IN 21/20
Amtsgericht Mönchengladbach, 24.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Verteilungsverzeichnis
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Masseunzulänglichkeit
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme